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04.12.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Weihnachtsgeld des TVÖD: die Jahressonderzahlung

ja, die Jahressonderzahlung des TVÖD hat die frühere Zuwendung nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) im öffentlichen Dienst abgelöst.

Die Höhe der Jahressonderzahlung ist nach den neuen Entgeltgruppen gestaffelt: Sie beträgt

in den Entgeltgruppen 1 bis 8 90 %

in den Entgeltgruppen 9 bis 12 80 %

in den Entgeltgruppen 13 bis 15 60 %

Auszubildende erhalten 90 % des ihnen im November zustehenden Ausbildungsentgeltes.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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