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03.12.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Weihnachtsgeld des BAT: die Zuwendung

ja, da könnte man glatt meinen, es gibt kuscheln statt Extragehalt in Betrieben und Einrichtungen, die noch nach Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zahlen. Zuwendung ist immer gut, auch im Job, am besten aber nach BAT. Gemeint ist der "Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973″, kurz: TV-Zuwendung, in dem das Weihnachtsgeld des öffentlichen Dienstes geregelt war. Die Zuwendung betrug bzw. beträgt 100 % der Urlaubsvergütung. Aufgrund tarifvertraglicher Regelungen wurde die Zuwendung auf dem Stand des Jahres 1993 eingefroren, d.h., dass ab diesem Zeitpunkt Tariferhöhungen für die Bemessung nicht mehr berücksichtigt werden. Seit Oktober 2005 ist der BAT allerdings im öffentlichen Dienst weitestgehend durch den TVÖD abgelöst und damit die Zuwendung durch die Jahressonderzahlung. Klingt nicht mehr so kuschelig. Ist auch weniger.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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