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26.07.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

TVÖD: Zulage bei Teilzeit in voller Höhe

Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf die Wechselschichtzulage nach § § 8 Abs. 5 TVöD i. Verbindung mit § 4 Abs. 1 TzBfG und zwar nicht nur anteilig zur jeweiligen Arbeitszeit, sondern in voller Höhe wie Vollzeitbeschäftigte, die Wechselschicht leisten. Dies entschied entgegen der Meinung der gängigen TVÖD-Kommentare das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2007 Aktenzeichen 8 Sa 405/07, Volltext).

Bereits das Bundesarbeitsgericht hatte zu den Vorläufervorschrift im Bundesangstelltentarifvertrag (BAT) entschieden, dass die nur anteilige Auszahlung gegen das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) verstiesse.


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