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28.08.2006
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

TVÖD: Tarifvertrag zum Leistungsentgelt (LeistungsTV) Bund ist da

Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mitteilt, konnte mit dem Bund, vertreten durch das Bundesinnenministerium, am Freitag, 25. August 2006, der Tarifvertrages zum Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV Bund) vereinbart werden. Der den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ablösende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) sieht vor, dass ein Teil des Entgeltes zukünftig als Leistungsentgelt gezahlt wird. Der neue LeistungsTV Bund regelt, wie die Leistung bewertet und wie das Leistungsentgelt berechnet wird.

Jetzt fehlt nur noch die neue Entgeltordnung, die die bisherigen Vergütungsordnungen mit entsprechend reduzierten Vergütungsgruppen und Tätigkeitsmerkmalen ablöst.

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Felser

 

 

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