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01.03.2010
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

TVÖD Tarifergebnis: Schlichtung öffentlicher Dienst 2010

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich im Tarifkonflikt 2010 um den TVÖD geeinigt. Das Tarifergebnis der Tarifrunde 2010 betrifft 1.900.000 Beschäftigte in den Kommunen (TVÖD BT-K) und 149.000 Beschäftigte im Bund (TVÖD BT-B).

Die Schlichtungskommission unter Vorsitz der Schlichter Schmalstieg und Milbradt  hatte die Empfehlung zu einer Einigung abgegeben. Der Schlichterspruch im Einzelnen:- insgesamt 2,3 Prozent Lohnerhöhung bei einer Laufzeit von 26 Monaten: 1,2 Prozent in 2010, 0,6 Prozent ab 1.1.2011 und weitere 0,5 Prozent ab 1.08.2011.

-  Stufenweise Erhöhung der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVÖD von derzeit 1,0 % in 0,25er-% Schritten in 2010 (1,25 %), 2011 (1,5 %), 2012 (1,75 %) und 2013 (2,0 %).

Das durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) eingeführte Leistungsentgelt steigt damit stärker an als das Grundgehalt.

- Einmalzahlung von 240 Euro im Januar 2011.

Die Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten die genannten Prozentbeträge und einen Einmalbetrag in Höhe von 50 €.

Der Schlichterspruch für den öffentlichen Dienst enthält weitere Regelungen, unter anderem zur Altersteilzeit, zur Übernahme von Auszubildenden und eine Prozessvereinbarung zur Einführung einer Entgeltordnung zum TVöD.

Ausserdem in den Sparten:

- Bereitschaftsdienst wird in Krankenhäusern nach dem TVÖD BT-B und BT-K besser bezahlt (bis 1.1.2012 in drei Schritten um insgesamt 2,3 %)

- Wegen der guten Ertragslage im Bereich der Ver- und Entsorgung erhalten die Beschäftigten dort Entgelterhöhungen von 2,1 Prozent zum 1. Januar 2010 und weitere 1,6 Prozent zum 1. Januar 2011. Die Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro wird ebenfalls 2011 ausgezahlt.

Der Schlichterspruch (Einigungsempfehlung) im Wortlaut und die zwiespältige Bewertung durch Verdi Mitglieder

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Arbeitsrecht in Köln/Bonn


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