BAT TVÖD TV-L TVÜ Anwalt Rechtsanwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.bundesangestelltentarifvertrag.de
www.bundesangestelltentarifvertrag.de
Unsere Angebote
Fragen stellen
TVöD, T-VL & BAT
Infos /Muster finden
EingruppierungCheck
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Onlineberatung
Aktuelles
Anwalt/Experte
Anmelden
Hilfe
Anzeige
Anzeige
Details
04.04.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

TVÖD: Sonderurlaub im öffentlichen Dienst

Wenn jemand sich für den Sonderurlaub nach TVÖD interessiert, meint er meistens nicht § 28 TVÖD "Sonderurlaub", sondern die Arbeitsbefreiung nach § 29 TVÖD für besondere Anlässe. Dort ist der Urlaub, also die zusätzlichen freien Tage für Hochzeit, Umzug, Tod oder schwerer Erkrankung naher Angehöriger, Kindesgeburt , Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten, Jubiläum, Arzttermine während der Arbeitszeit, Gewerkschaftsarbeit und andere besondere Anlässe geregelt. Dort gibt es einen bis fünf Arbeitstagen Zusatzurlaub.


Unsere Angebote - EingruppierungsCheck
Unsere Angebote - Rechtsfragen zum Thema BAT, TVöD, TV-L stellen