Die Tarifeinigung macht auch den Weg frei zu einem zügigen Abschluß bei der Entgeltordnung, die die Vergütungsordnung des BAT und die Lohngruppenverzeichnisse der Arbeitertarifverträge ablösen soll. Die Arbeiten an dieser komplizierten Materie werden aber nicht mehr im Jahr 2008 abgeschlossen werden können.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt