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07.04.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

TVÖD: Die Tarifeinigung

Die Tarifeinigung zum TVÖD liefert Ver.di im Internet im vollen Wortlaut. Auch die TVÖD-Entgelttabellen finden sich dort. Es erfolgte eine Einigung über die Weitergeltung des Überleitungsrechts und zur Beschäftigungssicherung für Auszubildende. Auch über die sog. Restanten, das sind die offenen Streitpunkte, die auch teilweise an den Arbeitsgerichten anhängig sind, wurde weitgehend Einigung erzielt. Diese sollen bis Mitte des Jahres abschliessend geklärt werden.

Die Tarifeinigung macht auch den Weg frei zu einem zügigen Abschluß bei der Entgeltordnung, die die Vergütungsordnung des BAT und die Lohngruppenverzeichnisse der Arbeitertarifverträge ablösen soll. Die Arbeiten an dieser komplizierten Materie werden aber nicht mehr im Jahr 2008 abgeschlossen werden können.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt


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