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27.04.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

TV-L West Entgelttabelle 2009 (ab 1. März 2009)

Die Vergütung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ergibt sich aus den Tabellen zum Tarifvertrag der öffentlichen Dienst der Länder - TV-L. Die Höhe des monatlichen Verdienstes richtet sich nach der Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 15) und den Entgeltstufen (1 bis 6). Ein Ortszuschlag wie im BAT existiert nicht mehr. In der Tabelle zum TV-L wird jeder Entgeltgruppe/Entgeltstufe ein Betrag in Euro zugeordnet, der das Monatsentgelt (Tabellenentgelt) ergibt.


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