Die Vergütung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ergibt sich aus den Tabellen zum Tarifvertrag der öffentlichen Dienst der Länder - TV-L. Im Osten der Republik beträgt das Tabellenentgelt immer noch nur 92, 5 % des Tabellenentgelts der Kolleginnen und Kollegen im Westen. Immerhin haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Tarifeinigung 2009 einen großen Schritt auf die 100 % Angleichung getan.