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22.11.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V)

Im Bereich der Versorgungswirtschaft (Energieversorgung, Wasserversorgung) findet der TVÖD keine Anwendung, sondern ein spezieller Spartentarifvertrag, der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe. Den Text des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (kurz: TV-V) sowie die aktuellen Entgelttabellen finden Sie auf den Seiten von Juracity - Recht für alle!


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