In Deutschland ist der Name "Sparkasse" öffentlich-rechtlichen Finanzinstituten durch das Kreditwesengesetz vorbehalten. Die Kommission sieht eine Behinderung der Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit in der Union. Ausgebrochen war der Streit durch das Interesse privater Banken an der öffentlich-rechtlichen Sparkasse Berlin. Diese wollen den Namen "Sparkasse" weiternutzen. Die Sparkassen befürchten dadurch eine Aushöhlung des Namensrechtes. Informativ informiert ein Artikel der "Welt" über den Streit. Die Beschäftigten verteidigen ebenfalls den Namensschutz (Juracity berichtete).
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser