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29.05.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Ortszuschlag: ArbG Weiden Urteil vom 28.02.2007 Aktenzeichen 1 Ca 931/06

Mit Urteil vom 28.02.2007 - Aktenzeichen 1 Ca 931/06 hat das Arbeitsgericht Weiden die Ansicht vertreten, die Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 der Überleitungstarifverträge zum TVÖD (TVÜ) verstosse gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. Das Urteil ist hier im Volltext einzusehen und kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Arbeitsgericht Weiden Urteil vom 28.02.2007 Aktenzeichen 1 Ca 931/06

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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