Muss Personalakte mittels Paginierung durchnummeriert sein?
Diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht noch mit "Nein" beantwortet und die Paginierung in das Organisationsermessen des Arbeitgebers gestellt. Das Bundesarbeitsgericht fand diese Frage offensichtlich spannender und liess wegen grundsätzlicher Bedeutung der Angelegenheit auf die Nichtzulassungsbeschwerde die Revision gegen das abweisende Urteil des Landesarbeitsgerichts zu.