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09.03.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Mehrheit für ordentliche Gehaltserhöhnung im öffentlichen Dienst

Die Mehrheit der Bevölkerung hat Verständnis dafür, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes jetzt auch mal dran sind; das ist das Ergebnis des Votings auf dem JuracityBlog. Immerhin 49 % meinen, eine Erhöhung von über 8 % sei angemessen, bei immerhin 108 Votings. Arbeitnehmer und Beamte haben lange genug verzichtet, jetzt muß die Schlichtung des sparsamen Schwaben Späth ein annehmbares Ergebnis präsentieren.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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