Anmerkung: Nach dem in Bund und Gemeinden geltenden TVÖD und dem in allen Ländern ausser in Hessen und Berlin geltenden TV-L gibt es keine Lebensaltersstufen mehr.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2008 - Aktenzeichen 20 Sa 2244/07, Pressemitteilung