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06.03.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Friedenspflicht während Schlichtung

Im aktuellen Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst herrscht während des immer wahrscheinlicher werdenden Schlichtungsverfahrens Friedenspflicht. Das Schlichtungsverfahren wird mit einer Empfehlung enden, einen bindenden Spruch können die Schlichter nicht fällen. Wenn eine Seite den Vorschlag der Schlichtung nicht akzeptiert, wird Ver.di wohl ab April wieder streiken, berichtet der Tagesspiegel.


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