Der Tarifvertrag Länder (TV-L), der den BAT in den Landesverwaltungen abgelöst hat, regelt nur die Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung etc. Die Gehaltshöhe ergibt sich dagegen aus den Entgelttabellen zum TV-L, die regelmäßig fortgeschrieben werden. Die Entgelttabellen für das Tarifgebiet Ost finden Sie nachstehend als PDF Datei.