Eingruppierung Oberarzt: Tätigkeit, nicht Titel entscheidet
entschied das Arbeitsgericht Darmstadt (Urteil vom 26.07.2007 - Aktenzeichen 12 Ca 122/07) jetzt in einem Urteil. Ein Oberarzt hatte unter Berufung auf seine dienstliche Bezeichnung und seine Stellung in der Krankenhaushierarchie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe III eingeklagt, berichtet der Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA).