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31.07.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Eingruppierung Oberarzt: Tätigkeit, nicht Titel entscheidet

entschied das Arbeitsgericht Darmstadt (Urteil vom 26.07.2007 - Aktenzeichen 12 Ca 122/07) jetzt in einem Urteil. Ein Oberarzt hatte unter Berufung auf seine dienstliche Bezeichnung und seine Stellung in der Krankenhaushierarchie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe III eingeklagt, berichtet der Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA).

JuracityBlog berichtete bereits von einem entsprechenden Urteil des Arbeitsgericht Kassel.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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