Wie groß ist der Unterschied?
Die Spanne des Entgelts zwischen Stufe 1 ("Greenhorn") und Stufe 6 ("Methusalem") beträgt in der Entgeltgruppe 2 TVÖD immerhin 500 Euro pro Monat, in der EG 15 sind es zwischen Stufe 1 und 5 bereits 1450 Euro.
Was tun?
Allen Beschäftigten mit Tarifverträgen, die nach dem Alter oder der Betriebszugehörigkeit differenzieren, ist dringend zu raten, eventuelle Ansprüche jetzt schon unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die Tarifverträge sehen nämlich Ausschlußfristen für die Geltendmachung von Entgeltansprüchen vor, im öffentlichen Dienst von sechs Monaten (§ 34 TVÖD/TV-L, § 70 BAT). Entscheidet der EuGH zugunsten der Klägerin, was etwas dauern kann, werden durch eine jetzt erfolgende Geltendmachung alle Ansprüche ab November 2009 gesichert.
Ein Musterschreiben für die schriftliche Geltendmachung finden Sie für Beschäftigte des TVÖD und Angestellte des BAT morgen auf diesem Blog (Blog.juracity.de) und auf Bundesangestelltentarifvertrag.de.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.05.2010, 6 AZR 319/09 (A) und 6 AZR 148/09 (A)
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Der Autor hat vor seiner Anwaltstätigkeit
eine Rechtsabteilung der ÖTV geleitet