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04.01.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Das Neujährchen - zulässiges Dankeschön für die Arbeit?

Müllmann, Postbote, Zeitungsausträger, alle bekommen nach Neujahr von freundlichen Mitmenschen ein sog. Neujährchen zugesteckt. Dass die Annahme von Geschenken von Kunden im Bezug zum Arbeitgeber generell nicht ganz unproblematisch ist, darauf hatten wir ja bereits hingewiesen. Auch darauf, dass in den Kommunen unterschiedliche Sichtweisen zu den Neujährchen bestehen und in München gar ein Trinkgeldskandal daraus geworden ist.

Wieviel man gibt, erfahren Sie hier. Diese Ratschläge kommen uns allerdings etwas überholt vor. Ob man wirklich Hochprozentiges schenken sollte … (und ausserdem hat man die Rechtsanwaltsfachangestellten vergessen ;-). Machen Sie es wie der Münchner OB. Geben Sie den Leuten, die bei Wind und Wetter für Sie unterwegs sind, ruhig etwas. Und dementieren Sie bei Nachfragen. Falschen Müllmännern sollten Sie allerdings kein Neujährchen zustecken …


Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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