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23.05.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Befristung und Bestenauslese

Bestenauslese bei befristeten Stellen? Aber sicher! Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zur Vertretung, häufig zur Elternzeitvertretung mit nach SR 2 y BAT befristetem Arbeitsvertrag beschäftigt werden, beklagen oft, dass sie auch dann, wenn der vertretene Elternteil nicht zurückkommt, sondern sich wegen einer weiteren Schwangerschaft eine weitere Elternzeit anschliesst, keinen neuen befristeten Vertrag bekommen. Stattdessen wird jemand neues gesucht, sogar von aussen. Die Betroffenen reagieren meist mit Resignation. Das Prinzip der Bestenauslese ist auch bei befristeten Stellen zu beachten. Und da hat jemand, der sich auf der Stelle schon bewährt hat, immerhin einen beachtlichen Bonus. Es lohnt sich daher in jedem Fall, sich auf die ausgeschriebene Stelle wieder zu bewerben. Und am besten frühzeitig zum spezialisierten Anwalt, um sich beraten zu lassen.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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