Der Kläger, der ja im Grunde recht hatte, unterlag daher bis auf weiteres nach dem Prinzip: "Steine statt Brot", weil das Land Berlin jetzt erst mal mit der Gewerkschaft reparieren darf. Allerdings muss dieser Vertrauensschutz ja nicht von jedem (anderen) Gericht gewährt werden.
Jüngere Betroffene, vor allem solche die ohnehin wechseln wollen, sollten sich die Möglichkeit einer Anpassung nach oben sichern. Denn nach § 70 BAT muss in jedem Fall eine Forderung binnen sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfällt auch ein an sich bestehender Anspruch.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte