BAT TVÖD TV-L TVÜ Anwalt Rechtsanwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.bundesangestelltentarifvertrag.de
www.bundesangestelltentarifvertrag.de
Unsere Angebote
Fragen stellen
TVöD, T-VL & BAT
Infos /Muster finden
EingruppierungCheck
Rechtswörterbuch
Büchertipps
Onlineberatung
Aktuelles
Anwalt/Experte
Anmelden
Hilfe
Anzeige
Anzeige
Details
02.11.2006
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

01.11.2006: Überleitung der Beschäftigten der Länder vom BAT in den TV-L

Zum Stichtag 01.11.2006 werden alle Beschäftigten der Bundesländer (ausser Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übergeleitet. Dies ist im Überleitungstarifvertrag (TVÜ-L) geregelt. Betroffen sind fast 750.000 vormalige Angestellte und Arbeiterinnen und Arbeiter (siehe Destatis). Der TV-L schafft diese Unterscheidung in die überkommenen Beschäftigtengruppen ab. Infos finden Sie bei Verdi und Wikipedia.

Zum Bereich der Arbeitnehmerhaftung finden Sie einen Beitrag von mir mit dem Titel "Hurra, der TV-L ist da?" in der Erstausgabe von "eins", dem Journal der Gewerkschaft der Polizei im Landeskriminalamt NRW, Heft November 2006. Dem Journal auf diesem Wege auch noch einmal viel Erfolg!

 

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Rechtsanwälte Felser

www.bundesangestelltentarifvertrag.de: Infos zu BAT und TVÖD und TV-L …

 

 


Unsere Angebote - EingruppierungsCheck
Unsere Angebote - Rechtsfragen zum Thema BAT, TVöD, TV-L stellen